Juleica

Mit Hilfe der Juleica können sich Gruppenleiter*innen gegenüber Eltern und Teilnehmer*innen sowie gegenüber Politik und Gesellschaft als ausgebildete Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit ausweisen. Jede/r Inhaber*in hat eine Ausbildung nach festgelegten Qualitätsstandards absolviert und sich mindestens 34 Stunden mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Methoden der Jugendarbeit und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Hinzu kommt bei der Erstausstellung der Nachweis einer Grundausbildung Erste Hilfe (9 UE), die bei Antragstellung nicht älter als 3 Jahre sein darf.

Nach unserer Grundlagenschulung "Basics" kannst Du die Juleica beantragen. Meist erstellen wir einen Gruppenantrag und machen schon während dem Kurs die Fotos hierfür.

Das System ist etwas kompliziert, Du kannst Dich bei Fragen jederzeit an das Diözesanbüro wenden.
Mit der Juleica gibt es Vergünstigungen, z.B. im Schwimmbad oder im Kino, auch in vielen Geschäften - frag nach!

Derzeit ist es möglich, dass 2/3 der Juleica-Grundausbildung über geeignete Online-Seminare absolviert werden kann.
Die achtstündige Fortbildung zur Verlängerung der Juleica kann komplett online durchgeführt werden.

Alle Juleicas, die im Jahr 2020 ihre Gültigkeit verloren hätten, wurden automatisch bis zum 30.06.2021 verlängert. Alle Juleicas, die bis zum 30.06.2021 ihre Gültigkeit verlieren, werden um sechs Monate ab Ende ihrer eigentlichen Gültigkeit verlängert.